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AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Das Trainingscamp ist ein vom Land Hessen anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Sollte von Seiten eines Jugendlichen bzw. eines Personensorgeberechtigten die Aufnahme in unserem Trainingscamp als erforderlich angesehen werden, so muss in jedem Fall der Kontakt zu dem örtlich zuständigen Jugendamt hergestellt werden. Das heißt, es sollte dort ein Beratungstermin stattfinden und ein Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ gestellt werden.

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