AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Das Trainingscamp ist ein vom Land Hessen anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Sollte von Seiten eines Jugendlichen bzw. eines Personensorgeberechtigten die Aufnahme in unserem Trainingscamp als erforderlich angesehen werden, so muss in jedem Fall der Kontakt zu dem örtlich zuständigen Jugendamt hergestellt werden. Das heißt, es sollte dort ein Beratungstermin stattfinden und ein Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ gestellt werden.
Sollte eine Aufnahme aus Sicht der Justiz als notwendig erachtet werden, so kann ein Jugendlicher im Rahmen der Haft- bzw. U-Haftvermeidung untergebracht werden.
Wir nehmen 14- bis 17jährige männliche Jugendliche aller Nationalitäten auf. Im Ausnahmefall ist die Aufnahme über das 17. Lebensjahr hinaus möglich. Voraussetzung ist die Motivation, sich in eine bestehende Gruppe mit vorgegebenen Strukturen zu integrieren. Aufnahmebedingung ist ebenfalls die Bereitschaft, aktiv am vorgegebenen Tagesprogramm teilzunehmen. Schwerstbehinderte und schwerstdrogenabhängige Jugendliche können wir nicht aufnehmen.
Weitergehende und detaillierte Informationen finden Sie in unserer Konzeption, die auf dieser Seite zum Download bereitsteht. |